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ZWEI & MEHR-Steirischer Familienpass des Landes Steiermark in digitaler Form

ZWEI & MEHR-Steirischer Familienpass Karte mit buntem Schriftzug
© Land Steiermark
Übersichtsblatt mit den wichtigsten Infos rund den ZWEI & MEHR-Steirischen Familienpass, alle Informationen sind auch auf dieser Website ersichtlich.
© Land Steiermark

Dieser bietet ein vielseitiges und attraktives Angebot:  

  • exklusive Ermäßigungen (auch in anderen Bundesländern) in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur und Bildung

  • kostenlose Zusendung des  ZWEI & MEHR - Familienmagazins (4 Mal jährlich)

  • spezielle Familienermäßigungen im Verkehrsverbund Steiermark (auch für die dritte erwachsene eingetragene Person):
    - Kinder fahren bis zum 15. Geburtstag steiermarkweit in Begleitung eines eingetragenen Erwachsenen gratis, wenn die Begleitperson eine gültige Verbundkarte hat
    - die eingetragenen erwachsenen Personen bekommen bei diesen gemeinsamen Fahrten mit den Kindern   jede Stundenkarte und jede 24-Stunden-Karte um ca. 38 % billiger

  • Der ZWEI & MEHR-Steirische Familienpass ist ein kostenfreies Service des Landes Steiermark.

A C H T U N G:

Die jeweilige Ermäßigung gilt nur, wenn mindestens eine erwachsene Person UND ein Kind unterwegs sind.

Für die Inanspruchnahme von Familienermäßigungen ist der AKTUELLE Familienpass immer vorzuweisen.

Es werden KEINE BESTÄTIGUNGEN ausgestellt, dass eine Familie einen Familienpass besitzt!

Neu- und Änderungsanträge können  online oder über die  LAND STEIERMARK APP mittels  ID Austria vorzunehmen!

Es werden keine Karten mehr zugeschickt!

Achtung an alle Handybesitzende!

​​​​​​Kriminelle versenden aktuell massenhaft SMS im Namen der ID Austria zur angeblich​ verpflichteten Identifizierung der Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen. ​Links in den Smishing​-Nachrichten führen auf gefälschte Websites, auf denen persönliche Daten abgegriffen werden. Diese Daten können anschließend für personalisierte Folgebetrugsmaschen eingesetzt werden. 

Ignorieren bzw. löschen Sie diese SMS-Nachrichten!​​

Hier ein Beispiel einer solchen SMS   "klicken"

Familien (ab einem Erwachsenen und einem Kind) mit Hauptwohnsitz in der Steiermark und mindestens einem Kind unter 18 Jahren, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.

Ihr ZWEI & MEHR-Steirischer Familienpass in digitaler Form ist über die  Land Steiermark App nutzbar. Dies gilt auch für die Partnerin/den Partner und die dritte eingetragene erwachsene Person.

Um sich den digitalen Familienpass auf das Handy laden zu können, muss die App "ID Austria" mit der entsprechenden Registrierung vorhanden sein!
 Informationen zur ID Austria
 Leitfaden für Personen, die NICHT die österreichische Staatsbürgerschaft haben
 Erklärvideo Anmelden mit ID Austria
 Erklärvideo Land Steiermark App - Anmelden mit ID Austria

Vorhandene Familienpasskarten behalten vorerst ihre Gültigkeit!

Ihr ZWEI & MEHR-Steirischer Familienpass wird über die Land Steiermark App angezeigt. Dies gilt auch für die Partnerin/den Partner und die dritte eingetragene erwachsene Person.

 Informationen und Download der App Land Steiermark

Online Antrag

Um sich den digitalen Familienpass auf das Handy laden zu können, muss die ID Austria vorhanden sein!

Vorhandene Familienpasskarten behalten vorerst ihre Gültigkeit!

Achtung: Die App "Digitales Amt" wurde in "ID Austria" umbenannt!

Hier finden Sie Anleitung und Erklärung aus unseren Ausgaben des ZWEI & MEHR-Familienmagazins und ein  Erklärvideo.

Winter 2023:  Seite 38 /  Seite 39 Allgemeines zum digitalen Familienpass

Frühling 2024:  Seite 7 Familienpass am Handy installieren

Winter 2024:  Seite 37 Schnellzugriff Familienpass in der App

Es besteht die Möglichkeit eine dritte frei zu wählende erwachsene Person eintragen zu lassen.

Vorteilsbetriebe, welche die dritte Person bei der Ermäßigung berücksichtigen, finden Sie  hier - bitte um Auswahl beim Suchkriterium "Ermäßigung".

Die Eintragung der dritten Person ist über einen Änderungsantrag in der  Land Steiermark App (mittels ID Austria) vorzunehmen.

Die Ermäßigungen werden von allen Vorteilsbetrieben bis zum 15. Geburtstag des Kindes gegeben, danach hängt es von den Vorteilsbetrieben ab, wie lange sie die Ermäßigung gewähren. Informationen zu den Vorteilsbetrieben finden Sie  hier.

Der Familienpass ist bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes gültig. 

Es ist wichtig, dass Ihre Daten aktuell sind. Bei Änderung der Adresse, des Familienstandes, des Namens oder bei Geburt eines weitern Kindes/weiterer Kinder sind die Daten über einen Änderungsantrag in der  Land Steiermark App vorzunehmen.

Eine Übersicht aller Vorteilsbetriebe finden Sie tagesaktuell in unserer Datenbank.

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A6 Bildung und Gesellschaft
Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
Telefon: 0316/877-2222, Fax: 0316/877-3924
E-Mail: familie@stmk.gv.at oder info@zweiundmehr.at
www.familie.steiermark.at

 

Kontakt

  • Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen
  • +43 (316) 877-4023
  • E-Mail
  • Karmeliterplatz 2
    8010 Graz

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